
Motorradführerschein: A, A1, A2, AM & B196 einfach erklärt
Welche Klasse brauchst Du für welches Motorrad? Hier findest Du Mindestalter, Leistungsgrenzen, Stufenaufstieg, B196, Ausbildung und Prüfungen verständlich zusammengefasst.
Welcher Motorradführerschein passt zu welchem Bike?
Die richtige Klasse hängt vor allem von Alter, Motorleistung, Leistungsgewicht und Vorbesitz ab. B196 ist eine nationale Sonderberechtigung zur Klasse B und keine eigenständige Klasse A1.
ab 15
Klasse AM
Für typische Mopeds, Roller und andere Fahrzeuge der AM-Fahrzeugklassen.
AM verstehen →125 cm³
Klasse A1
Bis 125 cm³, 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg – regulär ab 16 Jahren.
A1 verstehen →35 kW
Klasse A2
Bis 35 kW und 0,2 kW/kg – regulär ab 18 Jahren.
A2 verstehen →offen
Klasse A
Unbeschränkte Motorradklasse – Direkteinstieg für Krafträder ab 24 Jahren.
Klasse A verstehen →| Klasse | Mindestalter | Typische Berechtigung | Leistungsgrenze | Schließt ein |
|---|---|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | u. a. leichte zweirädrige L1e-B-Kraftfahrzeuge | typisch bis 45 km/h; bei L1e bis 4 kW | – |
| A1 | 16 Jahre | Krafträder bis 125 cm³ | max. 11 kW und 0,1 kW/kg | AM |
| A2 | 18 Jahre | Krafträder mittlerer Leistung | max. 35 kW und 0,2 kW/kg; nicht aus über 70 kW abgeleitet | A1, AM |
| A | 24 direkt / 20 nach 2 Jahren A2 | unbeschränkte Krafträder | keine A2-Leistungsgrenze | A2, A1, AM |
| B196 | 25 Jahre + 5 Jahre Klasse B | bestimmte 125er im Inland | max. 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg | keine eigenständige A1-Klasse |
Vier Schritte von der Klasse bis zur Prüfung
Die genaue Ausbildung hängt von Deiner Ausgangslage und der gewählten Klasse ab. Diese Reihenfolge hilft Dir bei der Planung.
Alter, gewünschtes Motorrad und vorhandene Fahrerlaubnisse prüfen.
Sehtest, Erste Hilfe, Lichtbild und weitere Unterlagen organisieren.
Theorie, Grundausbildung und vorgeschriebene Sonderfahrten durchlaufen.
Je nach Erwerbsweg Theorie und Praxis oder beim Stufenaufstieg nur Praxis.
Von AM bis zum offenen Motorradführerschein
Klasse AM: Für welche Fahrzeuge reicht sie?
AM ist die Einstiegs-Fahrerlaubnisklasse für bestimmte leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge. Dazu gehören unter anderem zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B. Für typische L1e-Fahrzeuge gelten bis zu 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, bei Fremdzündungsmotoren bis 50 cm³ und bis 4 kW Leistung.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf die mit 15 erworbene AM-Fahrerlaubnis nur im Inland genutzt werden.
Klasse A1: Der reguläre 125er-Führerschein
A1 ist regulär ab 16 Jahren möglich. Er berechtigt zu Krafträdern bis 125 cm³, höchstens 11 kW Motorleistung und höchstens 0,1 kW/kg Leistungsgewicht. Außerdem umfasst A1 bestimmte dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW.
A1 schließt AM ein. Wer A1 mindestens zwei Jahre besitzt, kann beim Aufstieg auf A2 von der vereinfachten Prüfungsregel profitieren.
Klasse A2: Welche Motorräder sind mit 35 kW erlaubt?
A2 ist regulär ab 18 Jahren möglich. Die Klasse umfasst Krafträder bis 35 kW und höchstens 0,2 kW/kg Leistungsgewicht. Zusätzlich darf das A2-Motorrad nicht von einem Motorrad mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.
A2 schließt A1 und AM ein. Nach mindestens zwei Jahren A2 kann der Aufstieg auf Klasse A mit praktischer Prüfung erfolgen.
Klasse A: Wann ist der offene Motorradführerschein möglich?
Für Krafträder ist Klasse A beim Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich. Wer seit mindestens zwei Jahren A2 besitzt, kann bereits ab 20 Jahren auf A aufsteigen. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A mit mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Klasse A schließt A2, A1 und AM ein.
Mit Autoführerschein 125er fahren – aber nur unter klaren Bedingungen
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Erweiterung zur Klasse B. Sie setzt mindestens 25 Jahre Alter, mindestens fünf Jahre Vorbesitz Klasse B und eine Fahrerschulung von mindestens neun Einheiten zu je 90 Minuten voraus.
Davon entfallen mindestens vier Einheiten auf Theorie und fünf auf Praxis. Die Berechtigung gilt ausdrücklich nur in Deutschland und ist keine vollwertige Fahrerlaubnisklasse A1.

Die wichtigsten Fragen – Stand August 2026
Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es in Deutschland?
Für motorisierte Zweiräder sind vor allem die Klassen AM, A1, A2 und A relevant. Zusätzlich kann die Klasse B mit der nationalen Schlüsselzahl 196 unter bestimmten Voraussetzungen zum Führen bestimmter 125-cm³-Krafträder im Inland berechtigen.
Ab welchem Alter darf ich den Motorradführerschein machen?
AM ist grundsätzlich ab 15 Jahren möglich, A1 ab 16 und A2 ab 18 Jahren. Klasse A ist beim Direkteinstieg für Krafträder ab 24 Jahren möglich; mit mindestens zweijährigem Vorbesitz A2 kann der Aufstieg ab 20 Jahren erfolgen. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A mit mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Was darf ich mit Führerscheinklasse AM fahren?
Klasse AM umfasst unter anderem leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B. Typische zweirädrige Kleinkrafträder dieser Fahrzeugklasse haben bis zu 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, höchstens 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und bis zu 4 kW Leistung. Bis zum 16. Geburtstag ist eine mit 15 erworbene AM-Fahrerlaubnis nur im Inland nutzbar.
Was darf ich mit Führerscheinklasse A1 fahren?
A1 umfasst Krafträder bis 125 cm³, höchstens 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg Leistungsgewicht. Außerdem umfasst die Klasse bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. A1 schließt AM ein.
Was darf ich mit Führerscheinklasse A2 fahren?
A2 umfasst Krafträder bis 35 kW und höchstens 0,2 kW/kg Leistungsgewicht. Das Motorrad darf nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein. A2 schließt A1 und AM ein.
Was darf ich mit Führerscheinklasse A fahren?
Klasse A ist die unbeschränkte Motorradklasse für zweirädrige Krafträder im Anwendungsbereich der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie umfasst außerdem bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Klasse A schließt A2, A1 und AM ein.
Was ist der Unterschied zwischen Direkteinstieg und Stufenführerschein?
Beim Direkteinstieg wird die gewünschte Motorradklasse ohne zweijährigen Vorbesitz der niedrigeren Stufe erworben. Beim stufenweisen Aufstieg kann nach mindestens zwei Jahren A1 auf A2 und nach mindestens zwei Jahren A2 auf A erweitert werden; für diesen Aufstieg ist nach § 15 FeV grundsätzlich nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Kann ich mit dem Autoführerschein 125er fahren?
Mit Klasse B allein grundsätzlich nicht automatisch. Mit der nationalen Schlüsselzahl B196 können berechtigte Inhaber in Deutschland Krafträder bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg fahren. Voraussetzung sind unter anderem mindestens 25 Jahre Alter, mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B und die vorgeschriebene Fahrerschulung.
Welche Voraussetzungen gelten für B196?
B196 setzt mindestens 25 Jahre Alter und mindestens fünf Jahre Vorbesitz der Klasse B voraus. Die Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, davon mindestens vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten. Die Berechtigung gilt nur im Inland und ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse A1.
Brauche ich für A1, A2 und A Theorie und Praxis?
Beim regulären Ersterwerb ist die Befähigung grundsätzlich in theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen. Für A1, A2 und A umfasst der klassenspezifische Zusatzstoff mindestens vier Doppelstunden. Bei einem Stufenaufstieg nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz ist grundsätzlich nur die praktische Prüfung erforderlich.
Welche Sonderfahrten sind beim Motorradführerschein vorgeschrieben?
Beim regulären Ersterwerb von A1, A2 oder A sind nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung besondere Ausbildungsfahrten vorgesehen: fünf Einheiten Überland, vier Einheiten Autobahn beziehungsweise entsprechend ausgebaute Kraftfahrstraße und drei Einheiten bei Dämmerung oder Dunkelheit, jeweils zu 45 Minuten. Daneben gibt es die individuelle Grundausbildung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Für AM, A1, A2 und A verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung unter anderem einen amtlichen Nachweis zu Geburtsort und Geburtstag, ein geeignetes Lichtbild, einen Sehtestnachweis und einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann weitere Angaben oder Nachweise benötigen.
Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Die Schulung in Erster Hilfe umfasst nach § 19 FeV mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Bei Erweiterung oder Neuerteilung muss der Nachweis nicht erneut verlangt werden, wenn bereits zuvor eine entsprechende Erste-Hilfe-Schulung absolviert wurde.
Wie lange dauert die praktische Motorradprüfung?
Nach Anlage 7 FeV beträgt die Prüfungsdauer für Klasse A, A1 und den A2-Direkteinstieg grundsätzlich mindestens 70 Minuten, davon mindestens 30 Minuten Fahrzeit. Beim Aufstieg A1 auf A2 oder A2 auf A beträgt die Prüfungsdauer grundsätzlich mindestens 60 Minuten, ebenfalls mit mindestens 30 Minuten Fahrzeit.
Wie viel kostet ein Motorradführerschein?
Die Gesamtkosten sind nicht bundeseinheitlich festgelegt. Sie hängen unter anderem von Fahrschule, Region, benötigten Übungsstunden, Führerscheinklasse, Prüfungsgebühren, Lernmitteln und möglichen Wiederholungsprüfungen ab. Deshalb sollte die Fahrschule einen aktuellen, transparenten Preisplan nennen.
Welche Schutzkleidung brauche ich in der Fahrschule und Prüfung?
Der klassenspezifische Ausbildungsstoff für A, A1 und A2 umfasst ausdrücklich Schutzhelm, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und weiteres Sicherheitszubehör. Welche konkrete Ausrüstung Fahrschule und Prüforganisation verlangen, sollte vor Ausbildungsbeginn abgestimmt werden. Der Helm muss korrekt passen und für den vorgesehenen Straßenverkehr geeignet sein.
Gilt B196 auch im Ausland?
Nein. § 6b FeV beschränkt die Berechtigung mit Schlüsselzahl 196 ausdrücklich auf das Inland. Für Auslandsfahrten ist daher die tatsächlich vorhandene Fahrerlaubnisklasse und das Recht des jeweiligen Reiselandes zu prüfen.
Was gilt bei alten Führerscheinklassen?
Bei älteren deutschen oder DDR-Fahrerlaubnissen können aufgrund von Besitzstands- und Umstellungsregeln zusätzliche Motorradberechtigungen bestehen. Das lässt sich nicht zuverlässig nur anhand des heutigen Kartenführerscheins erklären. Maßgeblich sind Erteilungsdatum, frühere Klasse und eingetragene Schlüsselzahlen; bei Unsicherheit sollte die Fahrerlaubnisbehörde prüfen.
Führerschein geschafft? Dann kommt der passende Motorradhelm.
Welche Helmart zu Deinem Motorrad und Fahrstil passt, erklären wir im Ratgeber Welcher Motorradhelm passt zu mir?. Deinen Kopfumfang bestimmst Du mit unserer Größentabelle und Messanleitung.
Für die rechtliche Einordnung von ECE 22.06, R22.05 und geeigneten Schutzhelmen findest Du außerdem unseren ausführlichen ECE-Ratgeber.
Erst die richtige Klasse. Dann der richtige Helm.
Wenn Du Deinen Motorradführerschein planst oder gerade bestanden hast, helfen wir Dir beim nächsten Schritt: Helmtyp, Größe und Passform passend zu Deinem Bike.